Sterbefallsanzeige

Sterbefallsanzeige

Die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallsanzeige.

Für die erforderlichen Angaben hat die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher bei den Angehörigen oder bei anderen geeigneten Personen unverzüglich Auskunft einzuholen.